übersetzen // AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Mia Rimac (Auftragnehmerin/Übersetzerin) und ihrem Kunden (Auftraggeber). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
(2) Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn diese sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2. Ausführung
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Sollte die Auftragnehmerin aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wird sie dafür sorgen, dass sie ein qualifizierter Kollege zu den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetz- ung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Auftragsvergabe unaufgefordert zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
§ 4. Lieferung/Leistungserbringung
Die Übersetzungsleistung beinhaltet die schriftliche Übertragung von Texten von einer Sprache in eine, bzw. mehrere andere Sprachen. Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. die redaktionelle Bearbeitung von Texten, besondere Formatierungen oder DTP-Arbeiten, sind hiervon ausgenommen. Werden solche Leistungen zusätzlich gewünscht, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Lieferfristen und –termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Auftragnehmerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Lieferung/Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat (so z.B. Netzwerk- und Serverfehler, sonstige Leitungs-, Übertragungs- und Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, plötzliche Erkrankung, Verkehrsstörungen, auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten). Grundsätzlich erfolgt die Lieferung/Leistung, sobald der Grund für die Nichtlieferung/Nichtleistung nicht mehr vorhanden ist. Die Auftragnehmerin behält sich aber das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 5. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Übersetzung verpflichtet, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelanzeigen hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung und bei versteckten Mängeln nach zwei Wochen nach deren Entdeckung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber aufgrund fehlender fremdsprachlicher Kenntnisse zur Prüfung der Übersetzung nicht in der Lage, so hat er eine geeignete Person mit der Überprüfung zu betrauen. Nach Ablauf eines Jahres verjähren die Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor. Für die Nachbesserung ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatz-lieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 6. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(2) Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung der Daten zu sorgen. Die Auftragnehmerin überprüft ihre EDV regelmäßig auf Viren und ähnliche Störungen, sie haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Computerviren und ähnliche Störungen entstehen.
(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden. Die Haftung bei Fahrlässigkeit wird auf das 1,5-fache des Rechnungswertes der Leistung oder Lieferung beschränkt.
§ 7. Geheimhaltungspflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
§ 8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin.
(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
(3) Die Auftragnehmerin hat das Urheberrecht an der Über-setzung.
§ 9. Vertragskündigung und Stornoregelung
Der Auftraggeber kann einen Vertrag zur Anfertigung einer Übersetzung bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Auftragnehmerin steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
§ 10. Referenzerlaubnis
Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin auf den grundsätzlichen Gegenstand der Tätigkeit öffentlich als Referenz hinzuweisen.
§ 11. Steuerpflicht
Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um „Einkünfte aus selbständiger Arbeit” im Sinne des Steuerrechts, für deren Versteuerung die Auftragnehmerin selbst zu sorgen hat. Die Auftragnehmerin ist auch für die Einhaltung aller aus diesem Angebot/Vertrag für sie entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
§ 12. Anwendbares Recht, Wirksamkeit und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht auch dann anzuwenden, wenn keine der vertragschließenden Parteien einen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Wegen des Gerichtsstandes bewendet es bei den Bestimmungen der deutschen Zivilprozessordnung. Hat der Auftraggeber keinen Wohnsitz im Inland, sind die wechselseitigen Ansprüche am Gerichtsstand des Wohnsitzes der Auftragnehmerin anhängig zu machen.